Expert Corner
Was Sie schon immer wissen wollten: Lesen Sie Antworten im WECO INKASSO Expert Corner, oder schreiben Sie uns Ihre individuelle Frage.
- Was geschieht, wenn ein Verlustschein ausgestellt wird? Muss ich meine Forderung abschreiben und kann ich den Verlustschein wegwerfen?
- Ein Verlustschein wird ausgestellt, wenn der Schuldner im Moment mittellos ist, wenn er keine Vermögenswerte besitzt und kein Einkommen da ist, das gepfändet werden kann.
Das bedeutet nun aber nicht, dass Sie Ihre Forderung abschreiben müssen:
Ihre Forderung bleibt bestehen und verjährt erst nach 20 Jahren. Zudem verfügen Sie mit dem Verlustschein über einen sogenannten Rechtsöffnungstitel, der Ihre Position im Fall einer erneuten Betreibung dieses Schuldners wesentlich verbessert. So können dank diesem Rechtsöffnungstitel zum Beispiel allfällige Rechtsvorschläge von Seite des Schuldners einfacher und rascher beseitigt werden.
- Und wie wird aus Ihrem Verlustschein später doch noch Cash?
- Es ist von grosser Bedeutung, die Gründe zu kennen, warum der Verlustschein ausgestellt wurde. Denn: Sobald diese Gründe wegfallen, kann der Schuldner wieder mit dem Verlustschein belangt werden. Ein Beispiel: Sie erhalten einen Verlustschein, weil Ihr Schuldner zurzeit eine IV-Umschulung macht und deshalb sehr geringe Einkünfte hat, die nicht gepfändet werden können. Sobald er die Umschulung beendet hat und wieder normal erwerbstätig ist, kann ein Teil seines Einkommens eingepfändet werden, um seine Schuld bei Ihnen ratenweise zu begleichen.
- Wie wissen Sie, ob sich die Situation Ihres Schuldners geändert hat?
- In der Theorie ist es ganz einfach: Der Schuldner muss laufend überwacht werden, damit bei einer Veränderung sofort eingegriffen werden kann. Die meisten Unternehmen haben nun aber weder die Zeit noch das Personal, um diese stete Überwachung auszuführen. WECO INKASSO nimmt Ihnen diese aufwändige Arbeit ab – ohne Fixkosten und ohne Risiko für Sie, notabene! Unsere Dienste kosten Sie erst ein Honorar, wenn vom Schuldner ein Zahlungseingang erwirkt werden konnte.
- Wie wird das Honorar bei einem Verlustschein abgerechnet?
- Bei Ausstellung eines Verlustscheines wird der Fall abgerechnet, nach dem normalen Inkassotarif. Das Dossier wird danach für den Verlustscheinbetrag weitergeführt, nach Tarifvariante I – und selbstverständlich ohne Dossieröffnungsgebühr! WECO INKASSO übernimmt nun die laufende Überwachung des Schuldners,
informiert Sie über eintretende Veränderungen und leitet die nötigen Massnahmen ein, um Ihren erlittenen Ausfall wieder zurückzuführen.